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TWIG

Alleinarbeit  –  Personen-Notsignal-Anlage (PNA)  –  Totmann

Sie suchen eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA), die Ihre Mitarbeiter zuverlässig vor erhöhten gesundheitlichen Risiken und Gefahren bei Alleinarbeit schützt? PNAs kommen in verschiedenen Gebieten zum Einsatz: Bei Energieversorgern, Pharma- und Chemieunternehmen, Kläranlagen und Entwässerungsbetrieben, im Hoch- und Tiefbau, in Gebäudereinigung, Industrie und Logistik, aber auch in sozialen Einrichtungen wie z.B. Altersheimen, Flüchtlingsunterkünften, Psychiatrie, Spitälern, Reha-Kliniken aber auch in Sicherheitsunternehmen, Wachdienste, bei der Bahn oder generell bei Wartungs- und Servicearbeiten.

Wer ist ein Alleinarbeiter? 

Man spricht von Alleinarbeit, wenn eine Person ausser Ruf- und Sichtweite anderer Personen tätig ist. Das ist häufiger und in mehr Bereichen des Arbeitswelt der Fall, als man meinen könnte.

Auch wenn normalerweise mehrere Personen an einem Arbeitsort tätig sind und am Abend ein einzelner Mitarbeiter länger bleibt, dann ist dies Alleinarbeit. Alleinarbeiter sind oft höheren Risiken ausgesetzt – allein die Tatsache, dass sich der Mitarbeiter in einer Risikosituation alleine ist, erhöht das Unfallrisiko.

Damit Alleinarbeiter im Fall der Fälle unverzüglich Hilfe herbeirufen können, hat man als Arbeitgeber entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Je nach Arbeitsumfeld ist dies durch geeignete Meldeeinrichtungen und organisatorische Massnahmen sicherzustellen. Arbeitgeber von Alleinarbeitern sind für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich.

Bei Arbeitsplätzen mit erhöhtem Gefahrenpotential, können PNAs mit Totmannschaltung notwendig werden.

Gefährdungsbeurteilung für Alleinarbeiter

Das Risikomanagement für Alleinarbeiter beginnt mit der Bewertung von Risiken wie Unfälle oder Gewalt. Anschliessend können Lösungen zur Bewältigung dieser Risiken entwickelt und eingesetzt werden.
Auf der niedrigsten Risikostufe kann ein normales Smartphone ausreichen, um Hilfe zu rufen. Ein Sicherheitstelefon mit Alarmknopf, das gleichzeitig als Mobiltelefon dient, eignet sich oft für mittlere Risikoszenarien. In Hochrisikosituationen kann ein dedizierter Einzelarbeiteralarm mit Totmannschaltung erforderlich sein, um Sicherheit zu gewährleisten.

TWIG One

TWIG One Ex

TWIG Neo

Speziell für den Alleinarbeiterschutz (gemäss SUVA/VUV).

 

Die erste Lösung mit 4G-Notrufgerät und direkter Verbindung zur Notrufzentrale 144 auf dem Schweizer Markt.

Gefährdete Branchen

Bau

Logistik

Forst

Energie

Sicherheit

Chemie

Industrie

Schule

Labor / Wissenschaften

Gebäudemanagement

Alarmierung SNZ 144 und Blaulicht-Organisation bei Alleinarbeit

Direkte Sprachverbindung mit SNZ 144: Eine medizinische Fachperson der Notrufzentrale 144 nimmt die Alarmierung entgegen und löst den hinterlegten individuellen Notfallplan aus.

Genauer Notfallort sofort verfügbar: Der aktuelle Notfallort wird mittels Indoor- und/oder Outdoor-Ortserkennung  vom Notrufgerät an die Notrufzentrale 144 übermittelt und am Bildschirm dargestellt. Es geht dadurch keine wertvolle Rettungszeit verloren. 

Die Interventionszeit bei einem Unfall bei Alleinarbeit entscheidet über die Schwere der nicht heilbaren Folgeschäden. Wichtige Faktoren sind: Einsatz einer geeigneten Notfall-Erkennung z.B. mittels Sensoren (Totmannfunktion), das zur Arbeit passende Gerät, eine individuelle Konfiguration der Sensoren (Lage, Reglosigkeit, Aufprall, Freifall, Zeit), einfache Handhabung / verständliche Anleitungen und Doku für Notfallgeräte-Träger und Nothelfer. Fehlt nur ein Glied in der Rettungskette, so werden die Schutz- und Rettungsziele nicht erreicht.

Offline-Protection, ermöglicht Alarmierung auch an Orten OHNE Mobiltelefon-Empfang!

  • Manuelle und willensunabhängige sensorgesteuerte Notruf-Auslösung verfügbar, erforderlich für Alleinarbeit / Arbeitsschutz
  • Option ATEX, für den Einsatz in atex-Zonen I und II  
  • Robustes Notfallhandy / Totmanngerät / Notrufgerät ist auch ein Mobiltelefon, 4G, Wasser- und staubdicht (IP67), stossfest
  • Akustischer sowie starker Vibrations-Voralarm und akustische Nahortung mit 120 db (sehr lautstark)
  • GPS/WLAN/BLE/BEACON-Ortsübermittlung im Notfallhandy integriert
  • Integrierter Notruf – Knopf, erforderlich für Alleinarbeit / Arbeitsschutz
  • Notruf-Fernauslöser (Notrufknopf für Handgelenk oder Schlüsselring als Option verfügbar)
  • Individuelle automatische Alarmauslösung basierend auf Reglosigkeit, Schräglage, Aufprall und Freifall verfügbar
  • Clip mir Gurtkralle zum einfachen Tragen, leistungsfähiger  24 Std. 1350 mAh Li-ion-Akku und Ladestation im Preis inbegriffen, Silikon-Tasten mit Druckpunkt, Etui (auf Nachfrage)

Was ist eine Alleinarbeitsrichtlinie gemäss SUVA?

Im Rahmen der allgemeinen Pflichten (Art. 3–10 VUV1 und Art. 3–9 ArGV 32) ermitteln alle Arbeitgeber die in ihren Betrieben auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit
und Gesundheit der Arbeitnehmenden und treffen die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten
 Regeln der Technik. 
Der Arbeitgeber hat die getroffenen Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen regelmässig zu überprüfen, insbesondere bei betrieblichen Veränderungen. Quelle: EKAS

«Allein arbeitende Person» bedeutet, dass eine Person allein in einem definierten Arbeitsumfeld beschäftigt ist. Diese Person hat keinen direkten Kontakt mit den anderen Beschäftigten und ist für eine mehr oder minder lange Zeitdauer einzig auf sich selbst gestellt. Die Person befindet sich also in einer sowohl physisch als auch psychisch isolierten Situation. 
Allein zu arbeiten ist nicht unbedingt problematisch. Allerdings kann diese Situation unter bestimmten Umständen Risiken bergen. Die EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Beizugs-Richtlinie) enthält eine Liste der besonderen Gefährdungen an Arbeitsplätzen allein arbeitender Personen.  
Quelle: SECO

Immernoch nicht sicher?
Stellen Sie uns gerne eine Frage.

Wann gilt eine Person als alleinarbeitend?
SECO Merkblatt für allein Arbeitende Personen

Unfallverhütung und Schutzmassnahmen
EKAS Richtlinie / konkrete Pflichten

Verordnung über die Verhütung von Unfällen
Bundes Verordnung 832.30