19. Juni 2020
Seit Ende des Lockdowns stehen die neuen obligatorischen Schutzkonzepte auf der Probe. Unsere Erfahrungen der letzten Wochen offenbaren drei Stolpersteine in der Praxis. Erfahren Sie, welche das sind und wie Sie diese umgehen können.
1. Erhöhte Gefahr bei Ausnahmesituationen
Abstand und regelmässige Raumlüftung: die wichtigsten zwei Massnahmen werden im normalen Arbeitsablauf generell gut eingehalten. Bei spontanen Treffen oder während dringenden Momenten jedoch vergisst man schnell die Abstände. Dazu ein Beispiel: Eine Störung an der Produktionsanlage erfordert sofortiges Eingreifen. Rasch kommen drei Mitarbeiter sehr nahe zusammen, um während 35 Minuten an der Problemlösung zu arbeiten. Es braucht mehr als nur zwei Hände, weshalb die Abstandsregel nicht eingehalten wird. Was könnten Sie tun, um die Störung zu beheben und doch kein Ansteckungsrisiko einzugehen?
Das Schutzkonzept muss gerade für die Ausnahmesituationen konkrete Lösungen definieren.
2. Fahrlässiger Umgang mit Schutzmassnahmen
Aus verschiedenen Gründen halten einige Menschen die empfohlenen Schutzmassnahmen nicht ein. Dabei vergessen sie gerne, dass sie selbst auch andere gefährden könnten. Was können Sie als Verantwortlicher tun, wenn einzelne Mitarbeitende sich nicht an die Schutzmassnahmen halten? Möglicherweise arbeiten Personen aus Risikogruppen in Ihrem Unternehmen und Sie sollten eine mögliche Krankheitsübertragung nicht dem Zufall überlassen.
Wir empfehlen eine schriftliche Bestätigung, eine Art Vertrag aufzusetzen und dem Angestellten zur Unterschrift vorzulegen. Das könnte ungefähr so formuliert sein: «Ich habe das Schutzkonzept gelesen, verstanden und werde die darin festgehaltenen Massnahmen persönlich umsetzen». Ein Vertrag schafft Verbindlichkeit, betont den Ernst der Lage und gibt Ihnen als Zuständigen eine gewisse Sicherheit, dass die gewünschten Regeln eingehalten werden.
3. Kann jeder Ihr Schutzkonzept verstehen?
Für die Formulierung des Schutzkonzepts gilt der Grundsatz: So kurz und präzise wie möglich, so umfassend wie nötig. Vielleicht ist es für Ihren Betrieb sinnvoll, sich auf Ihre spezifischen Massnahmen zu fokussieren und allgemeinere Verhaltensregeln wegzulassen. Ein Beispiel: Die BAG-Verhaltensregel «unnötigen Körperkontakt vermeiden (z. B. Händeschütteln)» ist in der Bevölkerung derart präsent, dass sie im betrieblichen Schutzkonzept möglicherweise nicht wiederholt werden muss.
Wichtig ist: Die Massnahmen im Schutzkonzept müssen zu 100% umsetzbar sein! Verzichten Sie besser auf extreme Massnahmen, die von Ihren Mitarbeitenden nicht angewendet werden. Wählen Sie Massnahmen, die vollständig und dauerhaft umgesetzt werden können.
Formulieren Sie Ihr Schutzkonzept so, dass es jeder Mitarbeitende versteht, von der Putzfrau bis zum CEO. In gewissen Fällen ist es klug, ein 2. Schutzkonzept mit Formulierung in Leichter Sprache aufzusetzen.
Hier erfahren Sie mehr zur Leichten Sprache: https://www.buero-leichte-sprache.ch/ und https://www.leichte-sprache-basel.ch/
Interessiert Sie unser Schutzkonzept Schulung als ein gutes Beispiel für ein Schutzkonzept? Dann füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus mit Betreff «Schutzkonzept Lifetec» und senden es ab.
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